Herzlich Willkommen: Bürgerserviceportal Ilvesheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen im Bürgerservice Portal - Ihr digitaler Bürgerdienst

Im Bürgerservice-Portal können Sie von zu Hause aus, oder wenn Sie unterwegs sind, "auf´s Amt" gehen: Servie-bw ist das Portal des Landes Baden-Württemberg. Es bietet Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Gewerbetreibenden Informationen zu Verwaltungsleistungen in vielen Situationen des Lebens sowie den einfachen Zugang zu Formularen und Online-Diensten sowie Ansprechpersonen. Es verknüpft verständliche Verfahrensbeschreibungen mit den zuständigen Stellen sowie deren Angebot an elektronischen Formularen und Online-Diensten.
Nach und nach werden immer mehr Online-Anträge zu den jeweiligen Dienstleistungen bereitgestellt, die Sie dann "medienbruchfrei" digital ausfüllen, unterschreiben und abschicken können.

Service-bw erschließt über 7.796 Behörden und Einrichtungen in Baden-Württemberg und beschreibt für die unterschiedlichsten Lebenssituationen in über 50 Lebenslagen gebündelt rund 920 konkrete Verwaltungsdienstleistungen. Die Texte enthalten auch viele Tipps und Hinweise über das Verwaltungsverfahren hinaus.

Nutzung dieser Online-Dienste

  1. Servicekonto anlegen:
    Um die Onlinedienste nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich. Damit können Sie sich bei der Beantragung von Onlineleistungen auf www.service-bw.de identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren. Hier können Sie sich ein Service-Konto anlegen. Erklärvideo: Das Servicekonto
  2. Online-Ausweisfunktion:
    Einige Online-Services erfordern es, dass sich Bürger*innen über die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gesondert ausweisen. Die Ausweisdaten können über ein kartenfähiges Lesegerät oder alternativ über ein Smartphone und der AusweisApp2 ausgelesen werden.
    Mehr Informationen über das Einrichten dieser Funktion erhalten Sie hier.
  3. E-Payment:
    Die meisten gebührenpflichtigen Verwaltungsleistungen können bspw. mit Kreditkarte (oder einer anderen Bezahlmöglichkeit) online beszahlt werden.